Doppelbelastung für Stromspeicher
Berlin: (hib/PEZ) Die auf EU-Ebene gefundene Einigung über eine Strommarktrichtlinie soll fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden. Nach bisheriger Prüfung stehe der Text grundsätzlich im Einklang mit Zielen und Instrumenten der Energiewende in Deutschland, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/8094) auf eine Kleine Anfrage (19/7592) der FDP-Fraktion. Auch die Verabredungen, mit den Energiespeicher vor Doppelbesteuerungen geschützt werden sollen, würden entsprechend behandelt. Wichtig sei dabei, dass den Mitgliedstaaten nicht pauschal auferlegt werde, alle Speicher von etwaigen „Doppelbelastungen“ zu befreien, merkt die Bundesregierung zugleich an. Diese Verpflichtung gelte nur für Speicher, die durch aktive Kunden betrieben werden sowie für auf ihrem Grund und Boden verbleibende gespeicherte Elektrizität oder wenn sie den Netzbetreibern Flexibilitätsleistungen bereitstellen. Mit dem Unterbinden von Doppelbelastungen soll erreicht werden, dass Energiespeicher nicht sowohl für das Einspeichern als auch das Einspeisen zahlen müssen.