Abladeoptimierung des Mittelrheins
Berlin: (hib/HAU) Nach der Umsetzung der Abladeoptimierung des Mittelrheins erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7685). Wie die Abgeordneten schreiben, ist die Abladeoptimierung des Mittelrheins mit dem im Dezember 2016 in Kraft getretenen Bundeswasserstraßenausbaugesetz beschlossen worden. Damit solle eine Verbesserung der wirtschaftlichen Befahrbarkeit des verkehrlich bedeutsamen Streckenabschnittes zwischen Mainz/Wiesbaden und St. Goar (Rheinkilometer 508,00 bis 557,00) unter gleichzeitiger Verbesserung der örtlichen und überregionalen Sohlstabilität erfolgen. Außerdem ist das Projekt nach Aussage der Liberalen im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 30 angegeben und damit „das wichtigste Verkehrsprojekt, das bis 2030 umgesetzt werden soll“.
Die FDP-Fraktion möchte nun von der Bundesregierung wissen, warum die Abladeoptimierung des Mittelrheins erst nach 2030 fertiggestellt wird, wie sich aus einer früheren Regierungsantwort (19/6687) ergebe. Darin heißt es in der Antwort auf die Frage, wann mit der Beendigung der Arbeiten für die Abladeoptimierung des Mittelrheins zu rechnen sei: „Nach bisheriger Einschätzung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Duisburg-Rhein reicht der Realisierungszeitraum der Projekte über 2030 hinaus. Im Zuge der Vertiefung der Planung werden Beschleunigungsmöglichkeiten gesucht.“ Die Abgeordneten fragen mit Blick auf diese Antwort, welche Beschleunigungsmöglichkeiten aus Sicht der Bundesregierung in Betracht kommen, um die Abladeoptimierung des Mittelrheins schneller voranzutreiben.