Fast eine halbe Million Basiskonten
Berlin: (hib/HLE) In Deutschland gibt es knapp 497.000 Basiskonten, deren Eröffnung die Banken unabhängig von der Bonität niemandem verwehren können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7612) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7328) mit. Auf Fragen nach der Feststellung der Identität von Antragstellern heißt es, Banken müssten im Rahmen ihrer geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten die Identität anhand rechtlich anerkannter Identitätspapiere der potenziellen Kunden überprüfen. Wenn die Bank dieser Sorgfaltspflicht nicht nachkommen könne, könne sie die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen. Bestehe der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, erfolge die Abgabe einer Verdachtsmeldung. Dabei sei es egal, ob es sich um ein Basiskonto oder ein sonstiges Konto handele. Ein Basiskonto könne von der Bank gekündigt werden, wenn der Kontoinhaber das Zahlungskonto vorsätzlich für Zwecke nutzt, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Über die Zahl der Kündigungen von Basiskonten hat die Bundesregierung keine umfassenden Informationen,