„KfZ-Anhänger für Tierschutz steuerfrei“
Berlin: (hib/HLE) Kraftfahrzeuganhänger von gemeinnützigen Vereinen zum Transport von Tieren oder Gegenständen für die Erfüllung von Belangen des Naturschutzes sollen von der Kfz-Steuer befreit werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/7901). In der Begründung heißt es, wegen förderungswürdiger Tätigkeiten räume der Start den gemeinnützigen Vereinen eine steuerliche Sonderstellung ein, indem er zum einen auf seinem Besteuerungsanspruch weitgehend verzichte und zum anderen den Vereinen ermögliche, steuerlich abzugsfähige Spenden einzunehmen. Allerdings gebe es für steuerbegünstigte Vereine keine grundsätzliche Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Andererseits bestünden Steuerbefreiungen für Spezialanhänger für Sportgeräte und für Anhänger für Tiere für Sportzwecke. Da dies keine gegenüber dem Tier- und Naturschutz vorrangigen Interessen seien, sollte hier eine Regelung für den Tier und Naturschutz mit aufgenommen werden, fordert die FDP-Fraktion.
„Gemeinnützige Vereine wie Vereine für den Tier- oder Naturschutz leisten einen großen Beitrag in unserem Gemeinwesen. Sie erfüllen Aufgaben, die sonst von Bund, Ländern und Gemeinden im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen werden müssten“, begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.