Koalitions-Entwurf zu 219a angenommen
Berlin: (hib/mwo) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 36. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch(19/7693) an. Der Abstimmung voran ging eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisierten und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage stellten. Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am Montag hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.
In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeugte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, Paragraf 219a zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die „sehr hart gegeneinander stehen“. Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.
Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man 219a am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung von 219a wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03. April 2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) wurde vertagt.
Die Parlamentarischen Staatssekretäre Christian Lange und Rita Hagl-Kehl (beide SPD) beantworteten Fragen der Abgeordneten zu Aktivitäten des Bundesjustizministeriums auf EU-Ebene, zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Brexit und zum Bericht der Bundesregierung über festgestellte Mängel bei den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zum letzten Punkt hieß es, aufgrund der beim Bundesamt für Justiz laufenden Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, die zu Stellungnahmen aufgefordert worden seien, seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.