Immissionsschutz-Novelle abgesetzt
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt. Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen die geplante Beratung der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Mit dem Gesetzentwurf (19/6335, 19/6927) will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Sie sollen künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zudem sollen Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verkehrsverboten ausgenommen werden.