Ermittlungen wegen Menschenhandels
Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2017 sind laut Bundesregierung insgesamt 327 Ermittlungsverfahren im Bereich „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ abgeschlossen worden. Im Bereich „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ wurden im Jahr 2017 insgesamt elf Ermittlungsverfahren abgeschlossen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7622) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7279) weiter ausführt.
Danach wurden 2017 Ermittlungen gegen 24 Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) „mit Schwerpunkten im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (17) und der Ausbeutung von Prostituierten beziehungsweise der Zuhälterei (sieben) geführt“. Die OK-Gruppen wurden den Angaben zufolge in acht Fällen von bulgarischen Staatsangehörigen dominiert. Weitere vier OK-Gruppen seien von nigerianischen Tatverdächtigen dominiert worden und jeweils drei OK-Gruppen von Deutschen, Rumänen beziehungsweise Ungarn. Im Deliktsbereich des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft betätigten sich laut Vorlage zwei OK-Gruppierungen.