Finanzielle Interessen der EU
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug umgesetzt werden soll (19/7886). Die Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen fest. Sie ist am 17. August 2017 in Kraft getretenen und bis zum 6. Juli 2019 in nationales Recht umzusetzen. Wie es in dem Entwurf heißt, entspricht das geltende deutsche Recht bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie. Die noch erforderlichen Anpassungen sollen unter anderem durch das neu zu schaffende Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union erfolgen, das die Straftatbestände der missbräuchlichen Verwendung von Mitteln der Europäischen Union und der rechtswidrigen Verminderung von Einnahmen der Europäischen Union sowie Ergänzungen des Korruptionsstrafrechts vorsieht.