Sea Guardian soll fortgesetzt werden
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian“ im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/7727) schreibt, sollen dafür wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um „auf und über See“ Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Der Einsatz leiste einen Beitrag zum maritimen Kampf gegen Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels.
Rechtliche Grundlage seien mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 und die „einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolution 2292 (2016)“. Das Operationsgebiet umfasse das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Der Einsatz in Territorialgewässern erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Autorisierung durch den Küstenstaat.“
Das Mandat ist befristet bis Ende März 2020, die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 2,9 Millionen Euro.
Der Einsatz ermöglicht laut Bundesregierung die Erstellung eines „dichten Lagebilds im Mittelmeer“, wirke als präventiver Ordnungsfaktor und diene bei Bedarf zur Gefahrenabwehr. „Angesichts der hohen Bedeutung von maritimen Verkehrs- und Versorgungswegen ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. “Teile des Mittelmeerraumes sind durch regionale Instabilität, strukturelle politische und sozio-ökonomische Probleme wie wirtschaftliches Gefälle, Flucht- und Migrationsbewegungen, starkes Bevölkerungswachstum, organisierte Kriminalität, Terrorismus und Korruption geprägt.„ Diese Bedingungen würden von nichtstaatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel ausgenutzt. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche sowie anhaltende Fragilität in einzelnen Staaten eröffneten terroristischen sowie kriminellen Organisationen Rückzugsräume. In den Mittelmeer-Anrainerstaaten Nordafrikas und Vorderasiens bestehe damit ein grundsätzliches Gefährdungspotenzial durch internationalen Terrorismus oder gewaltbereite politische Gruppen, welche die schwierigen Bedingungen in einzelnen Staaten für ihre Zwecke nutzen würden.