Motorräder weiterhin ohne Plakettenpflicht
Berlin: (hib/HAU) Mopeds und Motorräder dürfen auch künftig - unabhängig von ihrer Schadstoffklasse und ohne Plakette - in den zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte eingeführten Umweltzonen fahren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7313) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6756) hervor. In der Antwort verneint die Bundesregierung die Frage, ob sie eine Anpassung oder Abschaffung der in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) im Anhang 3 Nummer 4 genannten Ausnahmen plant. Laut der Vorschrift sind unter anderem „zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge“ von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Die Regierung verweist darauf, dass die Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub in Deutschland „in den vergangenen Jahren zunehmend eingehalten wurden“. Zudem würden zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge nur einen sehr geringen Beitrag zur innerstädtischen Stickstoffdioxidbelastung aufweisen.