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13.02.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 159/2019

Externer Sachverstand im Ministerium

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung versteht unter Expertengremien, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tätig sind, Gremien, die die Bundesregierung zu übergreifenden bildungs- und forschungspolitischen Fragestellungen beraten. Das geht aus der Antwort (19/7548) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6945) hervor.

Die Bundesregierung betont, dass damit keine Gutachtergruppen erfasst seien, die in der Regel als adhoc-Kommissionen zu einem konkreten Anlass zusammentreten, um Förderentscheidungen des BMBF im Rahmen einzelner Förderbekanntmachungen vorbereiten und die über den jeweiligen Anlass hinaus keinen Bestand haben. Zudem seien Gremien wie etwa der Wissenschaftsrat, die Bund und Länder beraten oder auch die Aufsichts- und Beratungsgremien der rechtlich selbstständigen Forschungseinrichtungen im Bereich des BMBF nicht von der Fragestellung umfasst. Hierbei handele es sich nicht um Expertengremien des BMBF, sondern um satzungsgemäße Organe der Einrichtungen, deren Etablierung aufgrund interner Regelungen der Forschungseinrichtungen vorgesehen sei.

Die FDP hatte in ihrer Kleinen Anfrage betont, dass sie es grundsätzlich begrüße, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemühe und deren Wissen in die Politik einfließe. Gleichwohl stellten sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums dürfe nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel der Kleinen Anfrage sei es, betonte die FDP, nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse.

Die Auswahl und Berufung von Sachverständigen erfolge einzelfallbezogen im Kontext des jeweiligen Gremiums. Es handele sich dabei in der Regel um ausgewiesene Experten in ihrem Fachgebiet, die in besonderer Weise zur Beantwortung der jeweiligen Fragestellungen beitragen können. Kriterien können dabei beispielsweise die wissenschaftliche Reputation, die fachliche Eignung oder die Mitgliedschaft in Organisationen und Vertretungen der Wissenschaft sein. Auch würden Vertreter von Verbänden und Interessengruppen regelmäßig in Gremien des BMBF berufen. In den Gremien, in denen die Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Verbrauchern thematisch berührt würden, bemühe sich das BMBF stets, Interessenvertreter mit einer vertieften Expertise in diesen Bereichen direkt durch einen Sitz im Gremium oder indirekt durch Befragungen zu Fachthemen einzubeziehen. Im Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seien für das Jahr 2019 insgesamt 40 von insgesamt 1.206,5 Stellen dezidiert für Digitalisierungsthemen ausgebracht.

In diesem Kontext unterstreicht die Bundesregierung, dass das BMBF die Etablierung einer Gründungskommission plane, die bei den vorbereitenden Maßnahmen für die vom Bundeskabinett am 29. August 2018 beschlossene Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen beraten und unterstützen soll.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie für ein offenes und transparentes Regierungshandeln eintrete. Unter anderem habe das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetz- und Verordnungsentwürfe (Referentenentwürfe) jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Darüber hinaus veröffentlichten die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts. Vorgenommene Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden würden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen. Im Übrigen wirkten Expertengremien je nach Auftrag und Mandat in der Regel nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess ein, insofern könne auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erfassung von deren Arbeitsergebnissen in Richtung eines „legislativen Fußabdrucks“ im Sinne der FDP nicht pauschal beurteilt werden. Nach Abschluss des Willensbildungsprozesses innerhalb der Bundesregierung sei der Gesetzgebungsprozess zudem nicht mehr alleinige Zuständigkeit der Exekutive. Sofern Haushaltsmittel für Expertengremien eingeplant seien, würden diese in der Regel als Bestandteil der Programmmanagementkosten in den jeweiligen Fachtiteln veranschlagt.

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