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13.02.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 157/2019

Diesel-Anträge der AfD abgelehnt

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen zwei Anträge der AfD-Fraktion zum Thema Diesel-Fahrverbote und Stickstoffdioxid-Grenzwert abgelehnt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/6335, 19/6927), um unter anderem Ausnahmen von Fahrverboten zu regeln, wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

In dem ersten Antrag (19/6060) fordert die AfD-Fraktion angesichts drohender und bereits verhängter Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unter anderem, die Standorte der Messstellen in Deutschland zu überprüfen. In den Kriterien zur Aufstellung der Messstationen gebe es einen „signifikanten Spielraum“. „Dies führt in der Praxis zu massiven Defiziten bei der Vergleichbarkeit der gemessenen Stickstoffdioxidwerte. Zudem wird zu Recht beklagt, dass der Standort der Messstationen nur eingeschränkte Aussagen über die tatsächliche Exposition der Menschen zulassen“, heißt es in dem Antrag. Gegen diesen Antrag stimmten bei Zustimmung der AfD die Ausschussmitglieder der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Vertreter der FDP-Fraktion enthielten sich.

In einem zweiten Antrag (19/7471) fordert die AfD-Fraktion - wie auch im ersten Antrag - eine wissenschaftliche Überprüfung des NO2-Grenzwertes der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Dazu soll die Bundesregierung eine „Neubewertung der bisherigen, meist epidemiologischen Studien zur Wirkung in Auftrag geben“ sowie weitere klinische und toxikologische Studien anschieben, führt die Fraktion in Reaktion auf einen Brief von über 100 Lungenärzten aus, die die wissenschaftliche Basis des Grenzwertes angezweifelt hatten. Zudem soll die Bundesregierung unter anderem darauf hinwirken, dass die Anwendung der Richtlinie ausgesetzt wird. Im Bundes-Immissionschutzgesetz soll nach Willen der AfD-Fraktion vorübergehend ein höherer Grenzwert von 100 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft festgeschrieben werden. Der EU-Grenzwert liegt aktuell bei 40 Mikrogramm/m³. Gegen diesen Antrag stimmten bei Zustimmung der AfD die Ausschussmitglieder der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

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