+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.02.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 155/2019

Fortentwicklung der „Bürokratiebremse“

Berlin: (hib/STO) Um Bürokratieabbau geht es in der der Antwort der Bundesregierung (19/7526) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6391). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat sie mit dem vom Kabinett im vergangenen Dezember verabschiedeten Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlossen, an der im Jahr 2015 eingeführten Bürokratiebremse festzuhalten. Sie setze sich dabei das Ziel, dass der laufende Erfüllungsaufwand der Wirtschaft das im März 2018 bestehende Niveau zum Ende der Wahlperiode nicht überschreitet.

„Dazu werden Belastungen aus Regelungsvorhaben, die die neue Bundesregierung beschlossen hat, grundsätzlich durch neue Entlastungen an anderer Stelle kompensiert“, heißt es in der Antwort weiter. Diese Festlegung enthalte zugleich eine wichtige Fortentwicklung der „Bürokratiebremse“. Darüber hinaus werde innerhalb der Bundesregierung regelmäßig die Frage erörtert, wie die Bürokratiebremse weiterentwickelt werden kann.

Die von der Bundesregierung im Jahr 2015 beschlossene „Konzeption einer One in, one out-Regel“ sieht den Angaben zufolge vor, dass Belastungen grundsätzlich jeweils vom federführenden Ressort selbst zu kompensieren sind. Im Ergebnis wirke diese ressortspezifische Dimension der Bürokratiebremse darauf hin, dass bei einer Betrachtung der Gesamtheit der von der Bundesregierung beschlossenen Regelungsvorhaben das Ziel einer einfachen Kompensation neuer Belastungen „tendenziell übererfüllt“ wird. So seien im Zeitraum von 2015 bis 2017 von der Bürokratiebremse neue bürokratische Belastungen in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro erfasst worden. Dem hätten in diesem Zeitraum von der Bürokratiebremse erfasste Entlastungen in Höhe von rd. 2,8 Mrd. Euro gegenüber gestanden.

Der Antwort zufolge sieht die von der Bundesregierung beschlossene Konzeption einer „One in, one out“- Regel in bestimmten Fällen Ausnahmen vor. Ausgenommen seien dabei auch Vorhaben, soweit sie EU-Vorgaben, internationale Verträge, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofes „jeweils 1:1 umsetzen“.

Marginalspalte