Anhörung zur Forschungsförderung
Berlin: (hib/HLE) Mit der steuerlichen Forschungsförderung befasst sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung, die am Montag, den 18. Februar, von 13.30 bis 15.45 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden wird. Grundlage sind zwei Initiativen von Oppositionsfraktionen. So sieht ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (19/4827) vor, dass kleine und mittlere Unternehmen, die Forschung betreiben, einen „Forschungsbonus“ erhalten sollen. Dieser Bonus soll 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden. Die Einführung einer Forschungsförderung mittels einer Steuergutschrift schlägt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/3175) vor. Die Stärke der Wirtschaft liege in der Innovationskraft der Unternehmen, heißt es in dem Antrag, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Innovationsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen seit etwa eineinhalb Jahrzehnten rückläufig seien. Bestehende Förderinstrumente wie die Projektförderung mit direkten Mitteln würden nicht ausreichen.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Professor Carsten Dreher, (Freie Universität Berlin), Ernst & Young, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Christian Rammer (Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung), Professor Monika Schnitzer (Ludwig-Maximilians-Universität München), Siemens, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau und Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.