Leistungen an Verfolgte
Berlin: (hib/HLE) Die Praxis der Entschädigung von erlittenem NS-Unrecht von Sinti und Roma macht die Fraktion Die Linke zum Thema einer kleinen Anfrage (19/7197). In der Vorbemerkung schreibt die Fraktion, bei der Praxis der Entschädigung erlittenen NS-Unrechts gehörten Sinti und Roma zu den am stärksten benachteiligten Opfergruppen. Anträge nach dem Bundesentschädigungsgesetz könnten seit 1969 nicht mehr gestellt werden, so dass Sinti und Roma nur der Weg über Anträge nach dem sogenannten Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF) bleibe. Besonders stark benachteiligt seien jene Sinti und Roma, die nicht über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügten. Sie hätten keinen Anspruch auf laufende monatliche Zahlungen ,sondern maximal auf eine Einmalzahlung von 2.556 Euro. Die Bundesregierung soll die entschädigungsrechtliche Ungleichbehandlung zwischen jüdischen Opfern und nicht jüdischen Opfern, insbesondere die Verweigerung laufender Leistungen für verfolgte Sinti und Roma, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, begründen. Außerdem wird die Regierung gefragt, inwieweit sie bereit sei, die Leistungen für nicht jüdische Verfolgte dahingehend zu erweitern, dass auf das Erfordernis der deutschen Staatsbürgerschaft für laufende Leistungen verzichtet wird.