Modellrechnungen bei Diesel-Fahrverboten
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge „allein auf Basis von Modellrechnungen erlassen wurden“. Der Vollzug des Immissionsschutzrechtes liege in der Zuständigkeit der Länder. Dies umfasse auch die Beurteilung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7446) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6886). Die Liberalen hatten sich darin nach der Rolle, die Prognoseprogramme bei Diesel-Fahrverboten spielen, erkundigt.