+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

31.01.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 119/2019

AfD fordert Änderung bei Schiffsrouten

Berlin: (hib/HAU) Vor dem Hintergrund des Verlustes von Gefahrgut-Containern des Frachtschiffs „MSC ZOE“ in der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 2019 an zwei Stellen in der Nordsee fordert die AfD-Fraktion eine Änderung der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) für die von Westen die Innere Deutsche Bucht ansteuernden oder sie verlassenden Schiffe. Der dazu vorgelegte Antrag (19/7431) sieht vor, die in der AnlBV geregelte Pflicht zur Benutzung des Verkehrstrennungsgebietes (VTG) „German Bight Western Approach“ (Tiefwasserweg) auf „alle Fahrzeuge mit einem Tiefgang von mehr als zehn Meter“ zu erweitern. Der Antrag soll am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen werden.

Wie die Abgeordneten schreiben, bestimme die Anlage zu Paragraf 1 Absatz 1 der AnlBV in Nummer 6, für welche Fahrzeuge eine Verpflichtung zur Benutzung des Tiefwasserweges bestehe. Dazu gehörten bestimmte Tankschiffe mit gefährlicher Ladung und Gastankschiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mehr als 10.000. „Es fehlt jedoch an einer grundsätzlichen Regelung, die Bezug auf den spezifischen Tiefgang der Schiffe nimmt“, kritisiert die AfD-Fraktion.

Die „MSC ZOE“, so heißt es zur Begründung des Vorstoßes der Fraktion, habe auf ihrer Fahrt das küstennahe Verkehrstrennungsgebiet (VTG) „Terschelling - German Bight“ befahren, welches rund 20 km nördlich der Ostfriesischen Inseln verlaufe. „Große Containerschiffe wie das havarierte ULCV (Ultra Large Container Vessel) transportieren oft mehr Gefahrgut in Containern als mittelgroße Tankschiffe“, schreiben die Abgeordneten. Trotz eines im Hafen abgelesenen Tiefgangs von 12,70 Meter sei es der „MSC ZOE“ nicht verboten gewesen, das küstennahe Verkehrstrennungsgebiet zu befahren. Eine Verpflichtung, den rund 60 km nördlich dieser Küsten verlaufenden Tiefwasserweg, mit einer durchgehenden Wassertiefe von mehr als 30 Meter, zu nutzen, existiere nur für die oben genannten Tankschiffe.

Das Befahren des küstennahen VTG verkürze die Fahrtzeit zu den deutschen Häfen für die Containerschiffe um rund zwei Stunden, schreibt die AfD-Fraktion. „Diese Einsparung für die Reedereien wird mit einem unkalkulierbaren Risiko erkauft, das der Allgemeinheit aufgebürdet wird“, kritisieren die Abgeordneten.

Ohne die geforderte Ergänzung der AnlBV bleiben aus ihrer Sicht weitere Havarien möglich. Nach Einschätzung der AfD hätte schon die Havarie der „MSC ZOE“ für die Nordsee-Strände und das Wattenmeer weitaus gravierendere Folgen haben können. „Das parteiübergreifende Ziel, die Küsten mit ihrer Meeresflora und -fauna zu schützen, gebietet die Ergänzung der AnlBV“, heißt es in dem Antrag.

Marginalspalte