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30.01.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 106/2019

Bußgeld bei Verstoß gegen Nachtflugverbot

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Aussage grundsätzlich das mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (19/6088) verfolgte Anliegen, künftig nicht nur die Piloten sondern auch die jeweiligen Fluggesellschaften bei Verstößen gegen das Nachflugverbot mit Bußgeldern zu belegen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6677) hervor. Die Einhaltung der geltenden Betriebsbeschränkungsregelungen an deutschen Flugplätzen sei für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung, heißt es in der Antwort. Verstöße gegen Betriebsbeschränkungszeiten eines Flugplatzes sollten durch geeignete Maßnahmen der Beteiligten verhindert werden. Sofern es trotzdem zu Verstößen kommt, müssten diese auch angemessen sanktioniert werden, schreibt die Regierung.

Zur Beantwortung der Frage, ob Piloten seitens der Fluggesellschaften finanziell für durch sie aus Sicherheitserwägungen erwirkte Flugausfälle haftbar gemacht werden können oder ihnen arbeitsrechtliche Sanktionen drohen, schreibt die Regierung: Luftfahrtunternehmen seien entsprechend einer EU-Verordnung verpflichtet, interne Regeln festzulegen, um Arbeitnehmer mit sicherheitsrelevanten Aufgaben nicht für deren Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen, die Erfahrung und Ausbildung entsprechen, zu sanktionieren. Der Bundesregierung seien keine Fälle bekannt, in denen die Flugbesatzung aufgrund von Flugausfällen infolge begründeter Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Witterungsbedingungen, Fehlverhalten von Passagieren oder Übermüdung der Flugzeugbesatzung arbeitsrechtliche Konsequenzen zu tragen hatten, heißt es in der Antwort.

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