Personal für Friedensmissionen
Berlin: (hib/AHE) Das Sekundierungsgesetz aus dem Jahr 2017 hat aus Sicht der Bundesregierung für einen „qualitativen Sprung in der Absicherung und Arbeitsqualität der Sekundierten“ gesorgt. Wie sie in der Antwort (19/6507) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5748) schreibt, sei die Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung talentierter Fachkräfte, die bereit sind, in Krisenregionen zu arbeiten, gestärkt worden. „Durch die arbeits- und versorgungsrechtliche Gleichstellung von Sekundierten mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bundes erhalten Sekundierte nunmehr eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie eine adäquate Entlohnung gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.“
Derzeit werden den Angaben zufolge jährlich etwa 160 Experten in Friedensmissionen und 250 bis 300 Wahlbeobachter durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) entsandt.