Bewertung des Migrationspakts
Berlin: (hib/AHE) Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/6515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6189) weiter schreibt, entstünden für Deutschland aus dem Pakt keine völkerrechtlichen Verpflichtungen.