Bauverzögerungen durch Lärmschutzklagen
Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/7047) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6738) führt die Bundesregierung elf Infrastrukturprojekte im Bereich Schiene auf, die sich aufgrund von Lärmschutzklagen Betroffener verzögert haben. Im Bereich der Bundeswasserstraßen sind laut Bundesregierung Verzögerungen von Bauprojekten des Bundesverkehrswegeplans durch Lärmschutzklagen nicht bekannt. Was den Bereich Straße angeht, so liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge dazu „keine statistisch auswertbaren Daten“ vor. Dies sei auch dadurch bedingt, dass die Länder die Bundesfernstraßen gemäß Artikel 85 und 90 Grundgesetz in Auftragsverwaltung planen, bauen, erhalten und betreiben.
Die Hauptgründe für Verzögerungen bei Neu- und Ausbauvorhaben der Schiene sind laut Regierung „aufwändige Trassenfindungsverfahren, notwendige Umplanungen infolge von Regelwerksänderungen, zeitliche Verzögerungen in den Planfeststellungsverfahren sowie fehlende haushalterische Voraussetzungen“. Zudem könnten in der Phase der Umsetzung der Planung unvorhergesehene Sachverhalte zu Tage treten, die die Bauzeit verlängern oder zeitaufwändige Änderungen an den rechtsbeständigen Planunterlagen erforderlich machen. Der Planungsaufwand für Verkehrsvorhaben sei abhängig von der Komplexität des materiellen Sachverhalts und der Rechtslage in allen einschlägigen Rechtsbereichen, heißt es in der Antwort. Diese Komplexität könne das Risiko und die Dauer von Rechtstreitigkeiten erhöhen.