Kontrolle des Imports von E-Zigaretten
Berlin: (hib/EIS) Die Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen des neuen Tabakrechts fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7193) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6833) zur Umsetzung der Tabakerzeugnisrichtlinie (2014 / 40 / EU) beim Direktimport von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter. Die Zollverwaltung überwache zur Verhinderung der Umgehung zollrechtlicher Bestimmungen bei Importen aus Drittländern den grenzüberschreitenden Warenverkehr und arbeitet mit den zuständigen Marküberwachungsbehörden der Bundesländer zusammen. Die Zollverwaltung kontrolliere zudem bei der Einfuhr von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern die Einhaltung abgabenrechtlicher Bestimmungen und wirke bei der Kontrolle der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben bezüglich Produktmerkmalen, Unterlagen und Kennzeichnung im Sinne der Marktüberwachung mit.