Referentenentwurf ohne Änderung
Berlin: (hib/MWO) Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden grundsätzlich auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6585) zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679. Dadurch und durch die Veröffentlichung der Gesetzentwürfe seien mögliche Änderungen transparent nachvollziehbar. Es seien im Falle dieses Gesetzentwurfs Rückmeldungen von vier Richterverbänden eingegangen, die jedoch keine inhaltlichen Stellungnahmen enthalten hätten. Infolge der Verbändeanhörung habe der Referentenentwurf keine Änderungen erfahren.