Altersarmut durch Krankenversicherung
Berlin: (hib/PK) Mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7156). Die geltende sogenannte 9/10-Regelung erfülle ihren Zweck nur mangelhaft, weil sie nicht zielgenau sei.
Die Regelung besagt, dass in die Krankenversicherung der Rentner nur jene Personen aufgenommen werden dürfen, die mindestens 9/10 ihrer zweiten Lebenshälfte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren. Damit solle ein Vorteils-Wechseln zwischen der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der GKV verhindert werden. Die Regelung berge jedoch ein erhöhtes Armutsrisiko im Alter und betreffe auch Gruppen, die nie in der PKV waren.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Bundesregierung zu der Problematik steht und welche Lösungsmöglichkeiten sich anbieten.