Rechtsgrundlage für Datenerfassung
Berlin: (hib/HAU) Mit dem neuen Paragraf 63c in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) wird eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in den Fällen der Überwachung von immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten eingeführt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6869) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6558) deutlich. „Durch eine klare und enge Zweckbindung und eine bestimmte und verhältnismäßige Regelung wahrt der Gesetzentwurf das geltende Datenschutzrecht“, heißt es in der Antwort.