Angeordnete Aufnahmezusagen
Berlin: (hib/STO) Über Aufnahmezusagen gemäß Paragraph 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6977) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6228). Der Gesetzespassage zufolge kann das Bundesinnenministerium „zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik“ anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen“ eine Aufnahmezusage erteilt.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, hat das Bamf aufgrund entsprechender Anordnungen des Ministeriums „im Zeitraum 2013 bis 2018 im Rahmen von Humanitären Aufnahmeverfahren 24.755 Aufnahmezusagen gemäß Paragraf 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz erteilt, zu denen Rückmeldungen über tatsächliche Einreisen erfolgt sind“.
Von den 24.755 Aufnahmezusagen entfielen den Angaben zufolge 1.879 auf das Jahr 2013, 9.936 auf das Jahr 2014 und 7.192 auf das Jahr 2015. Für das Jahr 2016 wurden laut Vorlage 174 der Aufnahmezusagen verzeichnet, für das folgende Jahr 2.757 und für das vergangene Jahr 2.817.