Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat zwei weitere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben beantwortet und erneut ihr transparentes und für die Bürger nachvollziehbares Handeln betont. In der Antwort (19/6972) auf die Kleine Anfrage (19/6617) zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (Bundesratsdrucksache 383/18) weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Bundestag diesen Entwurf in seiner Sitzung vom 8. November 2018 mit den Stimmen auch der Fraktion Die Linke angenommen hat. Weiter heißt es, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden grundsätzlich auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Die Veröffentlichungen für das in Bezug genommene Gesetzgebungsverfahren fänden sich unter www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Freizuegigkeit_EU.html.
Die zweite Anfrage (19/6616) betrifft den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Bundesratsdrucksache 382/18). Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (19/6969), die Stellungnahmen zu dem Entwurf seien abrufbar unter www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/GeschGehG.html. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs hätten der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Vorsitzende der ARD, der Intendant des ZDF sowie der Intendant des DLR in Schreiben ihre bereits in ihren Stellungnahmen vorgetragenen Anliegen unterstrichen. Zudem habe der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange ein Gespräch geführt mit den Bundestagsabgeordneten Martin Rabanus, Jens Zimmermann und Nina Scheer sowie Oliver Schröm, Chefredakteur Correctiv, Jörg Schmitt, Der Spiegel, Rechtsanwalt Christoph Partsch, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Benno Pöppelmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Justiziar Deutscher Journalisten-Verband, und Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di.
In beiden Antworten heißt es, die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolge auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die Entwürfe hätten im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Durch die Veröffentlichung der Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie der Gesetzentwürfe seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.
In den Antworten auf die Kleinen Anfragen weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Sie fügt hinzu, dass angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur administrativen Überkontrolle erreicht sei.