Einhaltung der Rechte des UN-Sozialpakts
Berlin: (hib/HLE) Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wirbt für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) . Die darin vorgesehene Möglichkeit der Individualbeschwerde sei ein „gutes Verfahren für Bürger in Ländern, in denen der Rechtsstaat nicht gut funktioniert“, sagte der stellvertretende Direktor des Instituts, Michael Windfuhr, im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Aber auch in Ländern mit „guten Rechtswegen“ böte das Verfahren für den Einzelnen die Einklagbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte auf Ebene der Vereinten Nationen. Windfuhr machte deutlich, dass dies aus seiner Sicht nicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Souveränität von Staaten bedeuten würde. Bisher seien dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 19 Individualbeschwerden vorgetragen worden, 17 davon seien verhandelt und nur drei davon überhaupt als zulässig anerkannt worden. In einem dieser Fälle sei es um eine Familie in Spanien gegangen, die infolge einer Räumungsklage ihre Mietwohnung verlassen musste, im Anschluss aus Sicht des UN-Ausschusses von den kommunalen Behörden in Madrid dann aber unverhältnismäßig behandelt wurde: Der Vater sei in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht worden, die Mutter und die Kinder hingegen in einem Frauenhaus. Der Ausschuss habe hier keine politischen Vorgaben zu machen, wie die Behörden konkret zu verfahren hätten, allerdings hätte er die Schlussfolgerung gezogen: Die Aufspaltung der Familie sei aus menschenrechtlicher Sicht in diesem konkreten Fall ein „zu geringer Standard“, erklärte Windfuhr.
Nach seinen Angaben wurde das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 2008 von der UN-Generalversammlung verabschiedet, 2013 sei es in Kraft getreten. Bisher hätten 24 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, in weiteren 24 Staaten stehe die Ratifizierung an. Die Bundesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres angekündigt, das Zusatzprotokoll wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart ebenfalls zu ratifizieren.
Empfehlungen, die in der Vergangenheit vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Bezug auf Deutschland angesprochen worden sind, berührten beispielsweise Studiengebühren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder das Streikrecht von Beamten in Deutschland. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden zu diesem Streikverbot zurückgewiesen.