Aufbau einer kosovarischen Armee
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung erkennt das grundsätzliche Recht der Republik Kosovo auf Schaffung regulärer Streitkräfte im Einklang mit den Bestimmungen der kosovarischen Verfassung an. Das geht aus der Antwort (19/6649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5939) hervor. Die vollständige Umwandlung der Kosovo Security Force (KSF) zur „Kosovo Armed Force“ solle nach jetzigem Verständnis erst am Ende eines auf zehn Jahre angelegten Prozesses stehen. „Dafür wäre nach Artikel 126 der Kosovarischen Verfassung eine Verfassungsänderung nötig.“ Die Fragesteller hatten unter anderem darauf hingewiesen, dass Griechenland, Rumänien, die Slowakei, Spanien und Zypern die Republik Kosovo völkerrechtlich nicht anerkannt hätten. „Die völkerrechtliche Nichtanerkennung der Republik Kosovo durch die genannten EU-Mitgliedstaaten prägt auch ihre Haltung zur Frage der Transformation der KSF“, schreibt die Bundesregierung.