BKA-Auswertung von „Steuerleaks“
Berlin: (hib/STO) „Auswertung von Steuerleaks durch das Bundeskriminalamt“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6730). Darin schreibt die Fraktion, im Juli 2017 sei durch Presseberichte bekannt geworden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die sogenannten Panama Papers für einen Betrag von angeblich fünf Millionen Euro gekauft habe. Im September 2018 habe das BKA bekannt gegeben, dass sich bei der Auswertung der Daten nicht nur Hinweise auf Straftaten in Deutschland ergeben hätten, sondern auch in anderen EU-Staaten. Überdies habe das BKA mitgeteilt, dass es auch im Besitz von Daten der „Offshore-Leaks“, „Paradise Papers“, „Swiss-Leaks“ und „Bahamas Leaks“ sei.
Wissen wollen die Abgeordneten, zu welchem Zeitpunkt das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie große Datenbestände aus den genannten „Steuerleaks“ zu welchem Preis gekauft hat. Auch fragen sie, über welche anderen Wege als den Ankauf das BKA an Daten aus „Steuerleaks“ gekommen ist. Ferner erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Ergebnisse die Auswertung der Daten aus „Steuerleaks“ durch das BKA bisher hinsichtlich der Anzahl an eingeleiteten Ermittlungsverfahren sowie eröffneten beziehungsweise abgeschlossenen Strafverfahren ergeben hat.