Insektenfreundliche Beleuchtungsanlagen
Berlin: (hib/SCR) Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sollen ab diesem Jahr nur noch Beleuchtungsanlagen mit bestimmter Regelungs- und Steuerungstechnik gefördert werden. Die Anlagen sollen demnach entweder eine „zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung ermöglichen“ oder über eine Technik zur adaptiven Nutzung der Beleuchtung verfügen. Die Förderquote liegt im ersten Fall bei 20 Prozent, im zweiten Fall bei 25 Prozent; bei finanzschwachen Kommunen sind es jeweils fünf Prozentpunkte mehr. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/6674) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6259) zur Lichtverschmutzung hervor.
Die Förderung soll nach Darstellung der Bundesregierung technologieoffen erfolgen. „Sie wird in Hinblick auf negative Effekte auf Insekten weiterhin überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt“, heißt es weiter in der Antwort. Anforderungen und Kriterien für eine „insektenfreundliche Beleuchtung“ sollen demnach berücksichtigt werden, „sobald sie im Rahmen rechtlicher Regelungen oder Leitfäden ausgearbeitet beziehungsweise festgelegt wurden“.