Doppelprüfungen für Messmittel möglich
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hält es für möglich, dass es bei Prüf- und Messmitteln im Bereich Abgasuntersuchung zu Doppelprüfungen kommen kann. Sie habe zwar die Länder aufgefordert, ihre Eichbehörden akkreditieren zu lassen, um sicherzustellen, dass ausreichend Kapazitäten für die Kalibrierung von Abgasmessgeräten zur Verfügung stehen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/6572) auf eine Kleine Anfrage (19/6257) der FDP-Fraktion. Da in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Akkreditierung der Überwachungsorganisationen vorgeschrieben sei, sei aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Qualität von Eichung (hoheitlich) und Kalibrierung (privatwirtschaftlich) eine Doppelprüfung jedoch nicht auszuschließen. Auf eine Eichung solle gleichwohl nicht verzichtet werden, heißt es mit Verweis auf Qualitätsstandards weiter.
Die Abgeordneten hatten die Sorge geäußert, dass für Betriebe bürokratischer Mehraufwand und zusätzliche Kosten durch Doppelprüfungen entstehen.