Änderung von Polizeidienstvorschrift
Berlin: (hib/STO) Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 zur Beurteilung der Polizeidienstfähigkeit und -tauglichkeit der Polizisten in der Vollzugspolizei soll laut Bundesregierung geändert werden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/6631) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6301) hervorgeht, ist in der aktuell noch gültigen PDV 300 in einer Anlage der „Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden“ als ein Merkmal genannt, das die Polizeidiensttauglichkeit grundsätzlich ausschließt. Auch wird in dieser Anlage den Angaben zufolge als ein weiteres Merkmal aufgeführt, dass bei Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen „das andrologische beziehungsweise gynäkologische Hormonsystem intakt sein“ müsse.
Beide Kriterien werden laut Bundesregierung „aufgrund einer fachlichen Neubewertung in der überarbeiteten PDV 300 keine Erwähnung mehr finden“. Die Änderung der PDV 300 mit Wegfall dieser Ausschlusskriterien befinde sich derzeit in Vorbereitung.