Online-Verfahren bei Zivilprozessen
Berlin: (hib/MWO) Die Justizstatistik enthält keine nach Streitwertkategorien aufgeschlüsselten absoluten Eingangszahlen bei Gerichtsverfahren. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6673) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6291) zur Haltung der Bundesregierung zu dem von den Länder-Justizministern gefassten Beschluss, die Möglichkeit der Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung (ZPO) zu untersuchen. Danach soll mit einem neuen und kostengünstigeren Online-Verfahren effektiver Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte gewährt werden. Weiter heißt es in der Antwort, der Vorschlag für ein sogenanntes Online-Schnellverfahren, der auf einen Vorstoß des Landes Hamburg zurückgeht, werde derzeit in der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ diskutiert. Das Bundesjustizministerium nehme an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil.