Weltanschaulich-religiöse Neutralität
Berlin: (hib/STO) Aus der Erwähnung Gottes in der Präambel des Grundgesetzes im Sinne einer „nominatio dei“ folgt laut Bundesregierung „keine Entscheidung für einen im Sinne einer bestimmten Religion geprägten Staat“. Das Grundgesetz verpflichte den Staat vielmehr „zu weltanschaulich-religiöser Neutralität und auf den Grundsatz der Parität der Kirchen und Bekenntnisse“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6521) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6086) weiter.