+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

02.01.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 2/2019

Internationale Typengenehmigungen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung einer Revision des internationalen Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Typengenehmigungsverfahren bei Fahrzeugen vorgelegt (19/6548). Ziel der Revision ist es laut der Vorlage unter anderem, weitere Staaten zu motivieren, dem Übereinkommen aus dem Jahr 1958 beizutreten. Durch die Anhebung des Stimmverhältnisses im Verfahren im Verwaltungsausschuss von zwei Dritteln auf vier Fünftel beim Erlass neuer, beziehungsweise Änderung bestehender UN-Regelungen und mittels Absenkung der Sperrminorität von mehr als einem Drittel auf mehr als ein Fünftel soll eine breitere Mehrheit zur Entscheidungsfindung notwendig werden.

Zudem soll die Möglichkeit für die Vertragsstaaten geschaffen werden, eine Änderung des Übereinkommens umfangreicher zu prüfen, indem der Zeitrahmen für die Erhebung von Einwänden von sechs auf neun Monate erhöht wird. Der Straffung des Genehmigungsverfahrens soll die geplante Einführung der internationalen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung (IWVTA) dienen.

Durch den Gesetzentwurf soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ermächtigt werden, neue UN-Regelungen oder die Änderung bestehender UN-Regelungen durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Da eine Vielzahl von UN-Regelungen Schadstoff- und Geräuschemissionen sowie emissionsmindernde Einrichtungen betreffen, soll die Umsetzung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erfolgen, sofern Umweltschutz oder Energieeffizienz betroffen sind.

Außerdem soll das BMVI ermächtigt werden - sofern Umweltschutz oder Energieeffizienz betroffen sind im Einvernehmen mit dem BMU -, globale technische Regelungen und Änderungen globaler technischer Art durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates innerstaatlich in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung globaler technischer Regelungen durch Rechtsverordnungen sei aufgrund der gemischten Zuständigkeit von Europäischer Union und Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des Übereinkommens auf wenige Fälle beschränkt, heißt es in dem Entwurf.

Wie die Bundesregierung schreibt, wird durch die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) eine sichere Internetdatenbank (DETA) eingerichtet, mit der ein qualitativ hochwertiger, einheitlicher Datenaustausch zwischen den Vertragsparteien sichergestellt werden soll. Es bestehe ein besonderes Interesse an einem zeitnahen Datenaustausch, da für die Erteilung von Typgenehmigungen und für die Marktüberwachung die Genehmigungen anderer Vertragsparteien stichprobenartig geprüft werden, heißt es in der Vorlage. Der Datenaustausch mittels DETA solle das bisher angewandte Verfahren erleichtern. In diesem seien bislang mehrfach wöchentlich einzelne Vertragsparteien kontaktiert und um Zusendung einzelner Genehmigungsunterlagen gebeten worden. Dabei hätten Genehmigungsbehörden mitunter mehrfach kontaktiert werden müssen. Das Zusenden der Unterlagen habe teils mehrere Wochen in Anspruch genommen. „Die Datenbank DETA stellt daher eine Verfahrensvereinfachung dar und die Genehmigungsunterlagen können nun ohne den zeitlichen Versatz geprüft werden“, schreibt die Bundesregierung.

Marginalspalte