Grenze für Dispokredit-Kosten
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll den Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite per Gesetzesänderung auf höchstens fünf Prozent über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) begrenzen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (19/6525). Zugleich soll den Kreditinstituten untersagt werden, dass infolge der Deckelung andere Gebühren und Entgelte unangemessen erhöht werden. Außerdem fordert die Fraktion einen Ausbau der Schuldnerberatung.
In der Begründung ihres Antrags stellt die Linksfraktion fest: „Die Dispo-Abzocke geht weiter.“ Weiterhin würden im Durchschnitt rund zehn Prozent Zinsen verlangt, bei geduldeten Kontoüberziehungen über den Dispo-Rahmen hinaus würden noch bis zu fünf Prozentpunkte auf den Dispozinssatz aufgeschlagen. Kreditinstitute würden die günstigen Zinsen der EZB, deren Leitzinssatz derzeit bei null Prozent liege, nicht an die Kunden weitergeben, wird kritisiert. Die Banken würden sich an ihr profitables Geschäft klammern, „das ihnen Milliardengewinne beschwert und oft der Quersubventionierung anderer Leistungen dient. Jeder Prozentpunkt mehr bereichert Kreditinstitute um circa 340 Millionen Euro“, heißt es in dem Antrag.