Bundesrat gegen Psychotherapieregelung
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante „gestufte und gesteuerte“ Versorgung in der psychotherapeutischen Behandlung ab. Die im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (19/6337) vorgesehene Regelung sollte gestrichen werden, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, wie aus einer Unterrichtung (19/6436) hervorgeht.
Die im April 2017 in Kraft getretene Neufassung der Psychotherapierichtlinie (PT) sehe mit einer verpflichtenden Sprechstunde bereits eine Steuerung der Versicherten in die geeignete Versorgungsebene vor . Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch und auf schnelle Erstinterventionen hätten sich dadurch verkürzt. Vor weiteren Anpassungen sollte die systematische Evaluation abgewartet werden.
Die vorgeschlagene Änderung könne dazu führen, dass Patienten mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen Regionen längere Versorgungswege zugemutet würden und der Zugang zur Versorgung damit verschlechtert werde, gab der Bundesrat zu bedenken.
Die Bundesregierung sagte in ihrer Erwiderung eine Prüfung zu. Mit der Ergänzung solle eine individuell bedarfsgerechte psychotherapeutischen Behandlung gewährleistet werden.
Der Bundesrat hat noch etliche andere Einwände gegen den Gesetzentwurf. Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, will die Bundesregierung einzelne Gegenvorschläge prüfen.