Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Berlin: (hib/mwo) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/6425) vorgelegt, mit dem die Streichung des Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, aus dem Strafgesetzbuch erreicht werden soll. Der Bundestag soll dem Antrag zufolge die Bundesregierung auffordern, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zur Begründung heißt es, die Regelung sei weder sach- noch zeitgemäß. Der Schwangerschaftsabbruch sei eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Gerade sie bräuchten leicht zugängliche, sachliche Informationen. Dies verhindere der Paragraf, denn der Straftatbestand erfasse bereits die bloße Information über Schwangerschaftsabbrüche. Wie es weiter in dem Antrag heißt, liegen dem Bundestag bereits seit Februar 2018 Gesetzentwürfe mehrerer Fraktionen zur Streichung beziehungsweise Änderung des Paragrafen vor. Die Bundesregierung habe daraufhin angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass dies bisher nicht geschehen ist. Der Antrag steht als Zusatzpunkt am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.