Korrekturen bei Bahnzuschuss angemahnt
Der Bundesrechnungshof (BRH) mahnt Korrekturen bei den vom Bund mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und deren Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) an. In einer Unterrichtung (19/6200) weist der Rechnungshof auf Schwachstellen der LuFV hin und kritisiert, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dennoch die Systematik der aktuell geltenden und Ende 2019 auslaufenden LuFV II im Wesentlichen für die LuFV III übernehmen wolle. Weitreichende Änderungen und Ergänzungen plane das BMVI erst in der übernächsten Vereinbarung (LuFV IV) umzusetzen.
In den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen verpflichte sich der Bund, den EIU jährlich Bundesmittel pauschal in Milliardenhöhe für Ersatzinvestitionen in die Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Unterrichtung. Die EIU seien im Gegenzug verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten und zu verbessern. Die Verwendung der Bundesmittel solle nach den LuFV über das Erreichen sanktionsbewehrter Qualitätskennzahlen kontrolliert werden: Würden sie erreicht, werde die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel unterstellt.
Aus dem Bundeshaushalt seien seit dem Inkrafttreten der ersten LuFV im Jahr 2009 bis jetzt knapp 30 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen an die EIU gegangen, schreibt der BRH. Die jährlichen Beträge seien dabei nach und nach angestiegen. Die DB AG habe angekündigt, in den Verhandlungen zur LuFV III zu fordern, die Bundeszuwendung um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr aufzustocken.
Der Rechnungshof benennt in seiner Unterrichtung an den Bundestag mehrere Schwachstellen der LuFV. Dazu gehörten die unzureichenden Informationen über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur. So bildeten die bestehenden Qualitätskennzahlen den tatsächlichen Zustand der Eisenbahninfrastruktur nur unzureichend ab. Ihre Ausgestaltung schaffe zudem einen Fehlanreiz, vorrangig günstig zu behebende Mängel zu beseitigen, auch wenn andere Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wichtiger wären. Laut Bundesrechnungshof ist zudem „nicht sichergestellt und nicht kontrollierbar“, dass die auf Grundlage der LuFV gewährten Bundesmittel von den EIU wirtschaftlich eingesetzt werden. Auch seien die in den LuFV bislang vorgesehenen Sanktionen „eher symbolischer Natur“.
„Aufgrund der aktuellen Systematik der LuFV besteht die Gefahr, dass sich der Zustand der Eisenbahninfrastruktur trotz steigender Bundesmittel weiter verschlechtert, obwohl die Qualitätskennzahlen eine Verbesserung anzeigen“, warnen die Rechnungsprüfer. Die vom Bundesverkehrsministerium derzeit verfolgte Strategie würde aus ihrer Sicht diese risikobehaftete Entwicklung für weitere fünf Jahre in Kauf nehmen. „Damit würde das Ziel der LuFV, die Eisenbahninfrastruktur in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten und zu verbessern, ins Gegenteil verkehrt“, heißt es in der Vorlage.
Angesichts dessen fordert der Bundesrechnungshof das Ministerium auf, die sich jetzt bietende Gelegenheit für Korrekturen zu nutzen. Ein Abwarten bis zur übernächsten LuFV (LuFV IV) sei für den Bund mit bedeutenden finanziellen Risiken verbunden und angesichts der jährlichen Finanzierungsbeiträge aus dem Bundeshaushalt in Milliardenhöhe nicht vertretbar, heißt es in der Unterrichtung. Notfalls, so der Rechnungshof, sollte das Ministerium - wie seinerzeit bei der LuFV I geschehen - die Laufzeit der LuFV II verlängern, um so ausreichend Zeit für weitere Verhandlungen zu gewinnen.