Rechtliche Integration des Islam
Berlin: (hib/STO) Die rechtliche Integration des Islam in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5811). Wie die Bundesregierung darin ausführt, „besteht ein Interesse an einer Integration auch islamischer religiöser Organisationen in das von Kooperation geprägte Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften auf der Grundlage des deutschen Religionsverfassungsrechts“. Um Integrationsprozesse auch in diesem Sinne zu befördern, sei 2006 die „Deutsche Islam Konferenz“ (DIK) gegründet worden. Sie habe seitdem Empfehlungen für verschiedene Bereiche der Kooperation erarbeitet.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, erfolgt die Umsetzung der Empfehlungen der DIK durch die betroffenen Akteure. Eine Förderung islamischer Organisationen im Sinne einer Strukturförderung, damit diese die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen von Religionsgemeinschaften erfüllen, erfolge nicht. Die vom Religionsverfassungsrecht statuierten Bedingungen seien für alle Religionsgemeinschaften gleich und es liege - auch vor dem Hintergrund der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates - ausschließlich in deren Händen, diese zu erfüllen.