Schutz der Nutztiere in Deutschland
Berlin: (hib/EIS) Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die Tierschutzüberwachung in der Nutztierhaltungen in Deutschland weder einheitlich noch regelmäßig erfolgt. In einem Antrag (19/6285) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, ab dem Jahr 2020 verbindliche Kontrollintervalle von mindestens drei Jahren für Nutztierhaltungsbetriebe im Rahmen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festzulegen. Dazu sollen mit den Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen zu Art und Umfang der Kontrollen nach bundeseinheitlichen Standards getroffen werden. Die an den Kontrollen beteiligten Behörden sollen außerdem durch finanzielle Unterstützung des Bundes von bis zu 140 Millionen Euro mit ausreichend Personal ausgestattet werden, um den Verpflichtungen nachkommen zu können. Den Tierhaltern dürfen allerdings keine zusätzlichen Kosten entstehen.