Konvertierungen bei Zahlungen
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung sieht bei der Konvertierung von Fremdwährungszahlungen keine Haftungslücke. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6077) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5747) und verweist auf Paragraf 244 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Probleme mit unerwünschten Konvertierungen eingehender Fremdwährungszahlungen spielten weder in der Beschwerdepraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht noch der Bundesregierung eine Rolle. Von einer Erörterung rein hypothetischer Problemstellungen werde daher abgesehen. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, inwieweit es aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet ist, dass es stets zu einer kundenfreundlichen Auslegung der Vorschriften bei Fremdwährungsgutschriften kommt. Wie sie schrieben, gibt es offenbar weiterhin unklare Regeln, unter anderem bezüglich der Haftungspflichten von Banken, bei der Konvertierung von Fremdwährungszahlungen.