Cloudnutzung durch Bahnunternehmen
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung sind nach eigener Aussage keine Pläne einzelner Unternehmen bekannt, sicherheitsrelevante oder betriebliche Daten in eine Cloud zu verlagern. Das geht aus der Antwort (19/5991) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5695) hervor. Die Fraktion hatte in der Fragestellung darauf verwiesen, dass in der Schweiz die Gornergratbahn als erstes Bahnunternehmen ihr gesamtes Leitsystem in eine Cloud ausgelagert habe und nach Projekten in Deutschland gefragt, in denen Leitsysteme von Bahnen (U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Zahnradbahn sowie andere Bahnsysteme) in die Cloud ausgelagert werden. Neben der oben angeführten Auskunft, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort mit, dass U-Bahnen, Straßenbahnen, Zahnradbahnen und andere Bahnsysteme der Zuständigkeit der Länder unterlägen.
Auf die Frage nach der Position der Bundesregierung in Bezug auf Sicherheit, Leitsysteme von Bahnen in Clouds auszulagern, heißt es in der Antwort: Die Betreiber der Schienenwege seien gemäß Paragraf 4 Absatz 7 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verpflichtet, den Betrieb der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme zum Gegenstand ihres Unternehmens zu machen. Damit sei die Nutzung der Ressourcen unternehmensfremder Provider, welche der Öffentlichkeit Dienste anbieten, eingeschränkt. Im Falle der sicherheitsrelevanten Anwendungen und bei der Errichtung eines eigenen Netzes samt zugehörigen Anlagen und Cloud-Servern würden für die Bahnen - als Betreiber sicherheitsrelevanter Infrastruktur - das IT-Sicherheitsgesetz und die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten, schreibt die Bundesregierung.