Aufenthalt straffälliger Ausländer
Berlin: (hib/STO) Um die Beendigung des Aufenthalts ausländischer Straftäter geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/5989) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5331). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurden mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern vom 11. März 2016 „auf Bundesebene umfangreiche gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, rechtskräftig verurteilte Ausländer auszuweisen“. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtig, „zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufenthaltsbeendigung von Personen, die ihr Aufenthaltsrecht dazu missbrauchen, um Straftaten zu begehen, deutlich erleichtern wird“.