Akkreditierungsbeauftragter im Presseamt
Berlin: (hib/STO) Angaben zum Akkreditierungsbeauftragten des Bundespresseamtes enthält die Antwort der Bundesregierung (19/5923) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5190). Danach ist der Akkreditierungsbeauftrage unmittelbar dem stellvertretenden Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung unterstellt. Er spiele eine zentrale Rolle als Berater der Leitung des Bundespresseamtes und entscheide bei Bedarf selbstständig. „Seine Stellungnahmen und Handlungen haben ein starkes Gewicht im Bundespresseamt“, ist es in der Antwort weiter. Der Volljurist sei mehr als 25 Jahre als dessen Justitiar tätig gewesen und seit Kurzem auch Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Bundespresseamt.
Die Akkreditierung ist den Angaben zufolge „ein Verwaltungsakt des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, der im Wesentlichen aus der Registrierung der Bewerber, der Überprüfung der Journalisteneigenschaft sowie einer Sicherheitsüberprüfung durch das Bundeskriminalamt beziehungsweise anderen deutschen Sicherheitsbehörden besteht“.