Schutz vor Menschenhandel
Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen vor Menschenhandel schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5879) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5435). Wie die Bundesregierung darin darlegt, setzt sie sich sowohl national auch international für die Prävention und die Bekämpfung des Menschenhandels ein. Mit ihren EU-Partnern setze sie „vielfältige Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels um“. So gehöre der Menschenhandel auch im aktuellen „EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ 2018-2021 wieder zu den in der Europäischen Union vorrangig gemeinsam zu bekämpfenden Kriminalitätsphänomenen.
Auch auf Ebene des Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen sowie in weiteren internationalen Formaten liege ein Schwerpunkt der gemeinsamen Anstrengungen auf der Prävention und der Bekämpfung des Menschenhandels, führt die Bundesregierung weiter aus.
Zugleich verweist sie auf die Vereinbarung der EU und der Türkei vom März 2016, „dass alle neuen irregulär Eingereisten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, nach Einzelfallprüfung in die Türkei rückgeführt werden“. Diese Vereinbarung wurde den Angaben zufolge auch getroffen, „um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen“. Der Schutz der sich in der Türkei aufhaltenden syrischen Flüchtlinge liegt laut Antwort in türkischer Zuständigkeit. „Die Bundesregierung unterstützt die Versorgung der syrischen Flüchtlinge in der Türkei im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und bilateral“, heißt es in der Vorlage ferner.