Parlamentsabkommen mit Frankreich
Berlin: (hib/PK) Die von den Parlamenten in Berlin und Paris eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe hat den Entwurf für ein Deutsch-Französisches Parlamentsabkommen vorgelegt. Das geht aus einer Unterrichtung (19/6220) des Bundestagspräsidenten hervor. Mit dem Abkommen sollen die bilaterale parlamentarische Zusammenarbeit institutionalisiert und die deutsch-französischen Beziehungen vertieft werden.
Anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) hatten am 22. Januar 2018 der Bundestag und die Assemblée nationale die Erarbeitung des Abkommens in Auftrag gegeben.
Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung gegründet werden, die aus jeweils 50 Mitgliedern beider Parlamente besteht. Die Versammlung soll mindestens zwei Mal im Jahr öffentlich tagen, abwechselnd in Deutschland und Frankreich.
Die Versammlung soll dem Entwurf zufolge unter anderem die internationalen und europäischen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse begleiten, insbesondere die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.