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29.11.2018 Auswärtiges — Antrag — hib 929/2018

AfD: Migrationspakt nur unter Vorbehalt

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einer Protokollerklärung zur völkerrechtlichen beziehungsweise rechtlichen Unverbindlichkeit des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (Migrationspakt) bei der Unterzeichnung des Paktes im Dezember in Marrakesch abzugeben. „Ziel und Zweck dieser Beschlussfassung der vorgeschlagenen Protokollerklärung sind es, diese rechtliche Auffassung gegenüber den Vereinten Nationen und allen Unterzeichnerstaaten deutlich zu machen und für alle Zukunft zu unterstreichen“, heißt es in einem Antrag (19/6061), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenum steht.

Von den politischen Initiatoren des Paktes sei bewusst der Weg der völkerrechtlichen Grauzone eines sogenannten „Soft law“ gewählt worden, schreiben die Abgeordneten. „Bereits nach wenigen Jahren mutiert ein zuvor rechtlich unverbindlicher Vertrag durch allgemeine Staatenpraxis zu anerkanntem Völkergewohnheitsrecht (ius cogens).“ Dem Textpassus einer angeblichen Rechtsunverbindlichkeit könne dann rechtlich nichts mehr entgegengehalten werden.

Die Bundesregierung solle deshalb in einer Protokollerklärung feststellen, dass nach ihrer Auffassung der Migrationspakt über die bereits bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verpflichtungen hinaus kein weiteres internationales Recht im Bereich globaler Migration setze. „Die im Zusammenhang der 23 Ziele des Globalen Migrationspakts genannten 'Verpflichtungen' sind dementsprechend nur politisch deklaratorischer Art. Sie binden und verpflichten daher rechtlich in keinerlei Hinsicht die deutschen staatlichen Stellen.“ Aufgrund seines ausdrücklichen unverbindlichen Rechtscharakters könne der Pakt weder eine rechtliche Anwendung finden noch bei der Auslegung von Rechtsfragen durch deutsche Gerichte herangezogen werden.

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