Schädigung durch Duogynon nicht belegt
Berlin: (hib/PK) Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des Hormonpräparats Duogynon in der Schwangerschaft und Missbildungen bei Kindern ist nach Ansicht der Bundesregierung wissenschaftlich nicht belegt. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Faktenlage könne ein solcher Zusammenhang zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, erscheine jedoch unwahrscheinlich, heißt es in der Antwort (19/5738) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5065) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Insofern gebe es auch keine Veranlassung, alte Aktenbestände aufwendig zu untersuchen oder Entschädigungen zu zahlen an mutmaßlich durch Duogynon beziehungsweise Primodos (Großbritannien) geschädigte Patienten.
In mehreren Untersuchungen konnte den Angaben zufolge ein Zusammenhang zwischen der Nutzung des Schwangerschaftstests und Fehlgeburten, Totgeburten oder Missbildungen nicht bewiesen werden. Großbritannien habe im Frühjahr 2018 eine weitere unabhängige Untersuchungskommission zur Nutzung des dort Primodos genannten Mittels eingesetzt. Der Bericht mit Empfehlungen solle voraussichtlich 2019 erstellt werden. Die Untersuchung werde von deutscher Seite aufmerksam verfolgt.
Nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes 1976 habe die Firma Schering das Medikament unter der Bezeichnung Duogynon als Injektionslösung und als Dragee angezeigt. Die Arzneimittel waren vorher schon in Gebrauch. Die Zulassungen seien nach einem Verzicht der Firma im September 1980 erloschen, die Produktion sei eingestellt worden. Die Mittel wurden bei ausbleibender Regelblutung und als hormonaler Schwangerschaftstest verschrieben.